Der Hoflieferantentitel


Von Marita Krauss

„Königlich bayerischer Hoflieferant“, das war ein Ehrentitel, mit dem sich zur Zeit der bayerischen Monarchie eine ausgewählte Gruppe von Handwerkern oder Geschäftsinhabern wie Schneider, Schuhmacher, Vergolder, Schlosser, Kunstschreiner, Schokoladefabrikanten, Stohhuthersteller, Fotografen oder Lithografen schmücken durfte.

Zum „Königlich bayerischen Hoflieferanten“ ernannten die Regenten zwischen 1806 und 1918 nur eine kleine Elite. Bei diesen Erwählten zierte das große königliche Wappen Ladenfronten und Briefköpfe, Werbeanzeigen und Visitenkarten. Als „Hoflieferant“ musste man nicht unbedingt für den Hof liefern. Reale Hofdienste zeigte jedoch „der dem Namen vorangestellte“ Hoftitel an. Ein großer Teil der k. b. Hoflieferanten oder Hoftitelträger, der Hofjuweliere, Hofkunsthändler, Hofphotographen, Hofmöbelfabrikanten war in München ansässig.

Unter den bayerischen Königen erhielten rund 1700 Firmeninhaber in und außerhalb Bayerns nach sorgfältiger Prüfung ihrer Geschäfte einen Hoftitel. Etwas vom höfischen Glanz fiel ins bürgerliche Geschäftsleben und zog adelige wie bürgerliche Kunden an. Der Monarch musste 1918 gehen, doch die Firmen blieben. Der Blick auf ihren Weg bis heute zeigt einen weitgehend unbekannten Teil der Geschichte Bayerns im 19. und 20. Jahrhundert

Die „Königsnähe“ hatte schon immer einen besonderen Reiz, sie führte zu – gewissermaßen geliehenem – Ansehen und Ehre. Hoftitelinhaber fühlten sich dem Souverän eng verbunden. Ihre Kunden konnten davon ausgehen, dass es sich um schuldenfreie, erfolgreiche Betriebe mit bestem moralischen, familiären und staatsbürgerlichen Leumund handelte, um Firmen, deren Waren und Dienstleistungen strengen Auflagen genügten. Wer keinen königlichen Hoftitel erreichte, konnte immer noch versuchen, einen Prinzenhoftitel zu bekommen, durften doch auch andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach während der Monarchie Hoftitel verleihen. Die so Ausgezeichneten waren dann „Hoflieferant Seiner Königlichen Hoheit, des Prinzen Alfons“ oder „Hoffriseur Ihrer Königlichen Hoheit, der Prinzessin Rupprecht“.

Da diese Titelverleihungen nicht veröffentlicht wurden, blieb hier das ganze 19. Jahrhundert hindurch – und gewissermaßen bis heute! – ein Graubereich bestehen: Hoflieferanten waren die so Ernannten schon, aber keine „königlich bayerischen“. Nur diese wurden in den entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht. Gegen Ende des Jahrhunderts, als Hoftitel- und Hoflieferantentitelverleihungen exponentiell zunahmen, erließ Prinzregent Luitpold die Bestimmung, dass Hoftitelverleihungen seitens der Mitglieder des königlichen Hauses ohne vorherige „Allerhöchste Genehmigung“ nicht mehr erlaubt waren. Wenn ein Gesuchsteller letztendlich als königlich bayerischer Hoflieferant zugelassen war, durfte er den Titel nicht nur in seinem Briefkopf führen. Es war ihm auch gestattet, das königliche Wappen mit Löwen und Schild zu verwenden, und zwar das „große kgl. oder prinzliche Wappen je mit Gezelt, aber ohne die Ordensketten“. Als Siegel war das Wappen zwar nicht zulässig, aber es prangte stilisiert auf Briefköpfen, auf Warenauszeichnungen und auf Firmenschildern. Der Titelinhaber – oder die Titelinhaberin, meist die Witwe eines Hoflieferanten, die das Geschäft weiterführte – durfte sich als Mitglied einer illustren Gruppe fühlen. In den Verleihungsbedingungen hieß es jedoch, dass mit dem Titel kein Anrecht auf Lieferungen für die bayerische Hofhaltung verbunden war: Er blieb ein Ehrentitel.

Als die Revolution von 1918/19 die bayerische Monarchie beseitigte, bestandenrund 750 bis 800 Firmen, die einen „königlich bayerischen“ Hof- oder Hoflieferantentitel trugen. Leider lassen sich aus den Firmenlisten dieser Zeit nicht annähernd vollständig diejenigen erkennen, die es noch heute gibt; zu viele Firmenzusammenbrüche, Umbenennungen und Umzüge liegen dazwischen. Doch das Zwischenergebnis einer exemplarischen Suche lautet: Es gibt viel mehr dieser Firmen, als nach dem turbulenten 20. Jahrhundert anzunehmen wäre, manche noch in Familienbesitz, bei anderen lebt zumindest der Firmenname weiter. Das zeigt, dass die Fundamente, die im 19. Jahrhundert gebaut wurden, trotz allem Bestand hatten und die Hoftitelkommission mit ihrer Auswahl der Titelträger vielfach richtig gelegen hatte.

Vorläufer: Hofhandwerker und Hofbefreite

Es gab zwei Kategorien von Titeln: Man konnte zum „Hoflieferanten“ ernannt werden, oder den Hoftitel erhalten, der dem Namen vorangestellt wurde. Im Gegensatz zum Titel des Hoflieferanten signalisierte der vorangestellte Hoftitel meist, dass der Betreffende auch tatsächlich für den Hof arbeitete oder an den Hof lieferte. Hoftitel und Hoflieferantentitel für Gewerbetreibende, wie sie sich im 19. Jahrhundert entwickelten und entfalteten, hatten etliche Vorläufer. „Königlich bayerische“ Hoftitel konnte es natürlich erst nach der Gründung des Königreichs Bayern im Jahr 1806 geben, doch bereits die bayerischen Kurfürsten beschäftigten, wie andere Höfe auch, Hofhandwerksleute und Künstler, die bei Hofe angestellt wurden. Sie holten sich so zunächst Dienstleistungen für den täglichen Bedarf, wie sie Bäcker, Schneider, Schuster, Schmiede oder Barbiere anboten. Mit den finanziellen Mitteln und den Bedürfnissen des Hofes differenzierte sich dieses Spektrum zunehmend aus. Im 18. Jahrhundert gehörten auch bereits Ärzte, Perückenmacher, Instrumentenmacher, Juweliere oder Vergolder zum besoldeten Hofpersonal. Daneben gab es Eigenbetriebe des bayerischen Hofes wie die Hofpfisterei, das Hofbräuhaus oder die Nymphenburger Porzellanmanufaktur, die ursprünglich für die Versorgung und Ausstattung des Hofes gegründet worden waren. Sie wurden im Laufe der Zeit verpachtet und ihre Lieferbeziehungen zum Hof waren keine anderen als die sonstiger Gewerbebetriebe. Obwohl sie den „Hof“ im Namen führen, sind sie jedoch aufgrund ihrer Geschichte keine ernannten „Hoflieferanten“.

Eine weitere Traditionslinie führt zurück zu den „Hofbefreiten“. Solche Handwerker waren selbständig und boten ihre Waren auch auf den lokalen Märkten an, lebten aber unter dem Schutze eines Hofes. Ihre Privilegien, für die sie eine einmalige Summe entrichten mussten, konnten darin bestehen, dass sie von regulären Steuern und Abgaben befreit waren und mautfrei bestimmte Straßen benutzen durften. Der Hof profitierte dann unmittelbar von der so möglichen Verbilligung der Waren. Die Hofbefreiten lebten jedoch meist in Konflikt mit den ansässigen Gewerbetreibenden und mit den Zünften: Der Kurfürst konnte auf diesem Wege an den Zünften vorbei Leute an den Hof holen, die in unmittelbarer Konkurrenz zu den Einheimischen standen. Hofbefreite erhielten ihren Titel, wie später die Hoflieferanten, nur persönlich auf Lebenszeit verliehen. Und nach dem Tode des Herrschers bangten sie wieder um ihren Status. Je mehr bei Hofe gespart werden

musste, desto mehr wurde der feste Stab an besoldetem Personal reduziert. In gleichem Maße zog man selbständige Handwerker und Kaufleute für Arbeiten heran. Diese erhielten oft, noch ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder Veröffentlichung, den Hoftitel verliehen oder führten ihn einfach, da sie ja für den Hof arbeiteten oder lieferten. Im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ vor 1803 gab es viele kleine und kleinste Höfe, und damit auch viele Hoftitel.

Nach der Gründung des Bayerischen Königreichs 1806 mussten sich die hier begüterten hochadeligen Standesherrn, eng mit den europäischen Herrscherhäusern verwandt und vorher den Wittelsbachern ebenbürtig, in das neue Königreich einfügen. Ihre eigenständigen Höfe wurden aufgelöst. Neue Hoftitel durften sie nicht verleihen. Es ist aber nicht klar, ob sie sich daran immer hielten. Auch die Trennung zwischen Hoftiteln für Handwerker, Hoftiteln für Künstler, vor allem für Musiker und Maler, bzw. Titeln für die Angestellten der Hofstäbe wie Hofärzte, war noch nicht genau vollzogen.

In jedem Falle bestanden in Bayern viele Jahre lang unterschiedlichste Hoftitel nebeneinander weiter, bis sich König Max II. der Sache annahm. Er erließ 1851 und 1852 die weitgehend für die folgenden Jahrzehnte gültigen Verleihungsrichtlinien, die Hoftitel und ihre Vergabe institutionalisierten, und der nun zuständige Obersthofmeisterstab war überdies bemüht, seine Hoftitelakten auf den neuesten Stand zu bringen. Wer keine königliche Erlaubnis für seine Titelführung vorweisen konnte, sollte sich in München darum bemühen oder den Titel nicht mehr benutzen.

Der Hof als Arbeitgeber

Meist bezieht sich die Neugierde der Nachgeborenen am Hofleben nicht auf die „Domestiken“ oder Lieferanten, sie beschränkt sich vielmehr auf die Betrachtung der im Laufe des 19. Jahrhunderts immer anachronistischer werdenden Welt der „Ersten Gesellschaft“, die sich durch „Ahnenproben“, hochhierarchisierte Zulassungsbedingungen und Verhaltsregeln von der gleichzeitig längst ausdifferenzierten bürgerlichen Welt abschloss. Der Hof als Wirtschaftsfaktor, als Arbeitgeber und als wohl funktionierendes System bestand aus einem ganzen Kosmos von Personen unterschiedlichsten Ranges. Zunächst waren da die hochadeligen Herren des Königlichen Hofstaates, die Palastdamen der Königin sowie die Hofstaaten der sonstigen Angehörigen des Hauses Wittelsbach. Noch 1912 umfassten diese Hofstaaten immerhin 73 Personen. Die Hofstäbe, die sich mit Betrieb und Verwaltung des Hofes befassten, bildeten einen kompletten Staat im Staate. Es gehörte dazu der Obersthofmeisterstab; ihm unterstanden die Leibgarde der Hartschiere, der Kgl. Hausschatz, die Leib-, Wund- und Stabsärzte, die Hofapotheke, er nahm aber auch umfängliche Verwaltungsaufgaben wahr, so die Verwaltung der Hofkirchensprengel, der Kgl. Residenz in München, des Wittelsbacher Palais, der Lustschlösser Nymphenburg, Berg und Fürstenried, der Residenzen und Schlösser Berchtesgaden, Landshut, Neuburg a. d. Donau, Ansbach, Triesdorf, Bayreuth, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Veitshöchheim und Brückenau. Nach dem Ende der Monarchie gingen diese Aufgaben weitgehend an die heutige Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung über, die damit den Obersthofmeisterstab beerbte. Zum Oberstkämmererstab wiederum gehörten beispielsweise 1863 der Oberstceremonienmeister, ein Stabsoffiziant, ein Hofoffiziant, vierhundert Kämmerer, 147 Kammerjunker und vier Hofjunker. Der Obersthofmarschallstab umfasste die Hoffuriere, die als Ordnungsdienst und Quartiermeister fungierten, und die Hofoffizien, das waren der Proviantmeister, der Kellermeister, der Confectmeister, der Silberverwahrer, die Leinwandmeisterin, die Hofoffizianten und die Offiziengehilfen sowie die Kgl. Hofgärtner; dazu gehörten entsprechend Hofküche, Proviantkammer, Hofsilberkammer, Leinwandkammer, Hofweinkeller, Livreekammer, Hofgärten. Der Oberststallmeisterstab war verantwortlich für die Pagerie, die Leibjäger, den Marstall, das Fourage-Magazin und die Hofgestüte. Hinzu kamen die Hofmusik-Intendanz, die Hoftheaterintendanz, die Hofjagdintendanz, außerdem die Hofbauintendanz, der alle Neubauten oder Anbauten, aber auch die ständig anfallenden Reparaturen in der Residenz, in der Allerheiligenhofkirche, der Theatinerkirche St. Cajetan, den Hofstallungen, dem Hofbrunnwerk, der Herzog-Maxburg sowie den Schlössern außerhalb Münchens unterstanden. Es gab des Weiteren die Hofrechnungsrevisionsstelle, die sich auch um die Staatsschuldentilgungskommission kümmerte, das Privatsekretariat des Königs sowie das Kgl. Hofsekretariat.

Alle diese Menschen waren mit Essen und Trinken zu versorgen, mit Uniformen auszustatten, die gewaschen und gebügelt werden mussten, sie hielten sich bei Hofe auf und schliefen vielfach auch dort. Und das war nur das feste Personal. Hinzu kamen die selbständigen Handwerker, die „auf Regie“, also auf Einzelbezahlung, von den verschiedenen Hofstäben beschäftigt wurden, die Künstler, die Aufträge des Königs ausführten und Kaufleute, die Bedarfsgüter lieferten. Solche Hofhandwerker standen in engen Beziehungen zu ihrem wichtigsten Arbeitgeber. Die freien Hofhandwerker waren von der persönlichen „Gnade“ ihres Arbeitgebers und Königs sowie von dessen Hofbeamten abhängig; diese Wertschätzung konnte sich jederzeit anderen zuwenden. Damit entfielen Aufträge und Ansehen, die mit der Hofarbeit verbunden waren. Noch stärker als andere Betriebe waren solche Handwerker daher darauf angewiesen, ihren guten Ruf zu erhalten und sich geschmeidig geänderten Bedürfnissen anzupassen. Mit der Entwicklung der Technik änderten sich bei Hofe manche Abläufe. Immer mehr Arbeiten wurden ausgegeben und der Hof erwies sich dabei als durchaus modern und technikfreundlich. So erhielt August Würth bereits 1879 für seine 1873 gegründete chemische Reinigung, die sich neuester Methoden bediente, einen Hoftitel. Auch weitere „Hofdampfwaschanstalten“ in München, Bamberg und Würzburg wurden mit Hoftiteln ausgezeichnet. Waschen und Bügeln gehörten vor der Erfindung der Waschmaschine zu den schwersten körperlichen Tätigkeiten, wohl auch ein Grund für den Hof, sie wie in bürgerlichen Haushalten immer mehr auszugeben.

Ludwig II. und seine Handwerker

Wenn schon keine Lieferungen mit einer Titelverleihung verbunden waren, so hofften die frisch gebackenen Hoftitelträger doch darauf, wenigstens indirekt von Aufträgen, Moden oder Initiativen des Hofes profitieren zu können. Die Anwesenheit des Monarchen in München war dafür von großer Bedeutung. Schon Max II., der gerne monatelang in Italien blieb, hatte wegen seiner Abwesenheiten vielfach Kritik auf sich gezogen. Diese wurde lauter unter der Regentschaft Ludwig II. Doch mochten ihn auch viele schelten: eine bestimmte Gruppe von Kunsthandwerkern, Künstlern und Kaufleuten stimmte nicht in diesen kritischen Chor ein, im Gegenteil: Für sie und ihre Nachfahren ist Ludwig II. bis heute der wichtigste Förderer von Kunst und Handwerk, den Bayern je hatte. Diese schwärmerische Verehrung, im Falle Ludwig II. gerne ins Reich der Folklore abgeschoben, hat ihren konkreten Hintergrund: Ludwig ließ schreinern und vergolden, kunstschmieden und ziselieren, mit Litzen, Borten und Troddeln verzieren, kopieren und ausmalen, er beschäftigte Zimmerleute, Spengler und Bauschlosser, Porzellanmaler und Glasarbeiter ebenso wie Kunsthändler. Gleichzeitig schnitt er neueste technische Errungenschaften auf seine Bedürfnisse zu. Ein wichtiger Teil dieser Arbeiten wurde von Münchner Firmen ausgeführt, die durch diese Aufträge an Größenordnung, Kunstfertigkeit und internationalem Ansehen so zulegen konnten, dass sie in der Folge auf internationalem Parkett mitspielten. Das waren Firmen wie die Möbelhersteller Pössenbacher und Steinmetz, die Juweliere Merk und Heiden, der Posamentenhersteller Beck („Beck am Rathauseck“), der Vergolder Radspieler, der Kunstschlosser Moradelli, die Marmorwarenfabrik Gebrüder Pfister, die Silberarbeiter Wollenweber und Harrach. Sie alle profitierten in hohem Maße von Ludwigs Förderung..

Hofküche und Hofkeller

Konkrete Beziehungen zwischen einzelnen Lieferanten und dem Hof, wie sie der Begriff „Hoflieferanten“ suggeriert, finden sich gut im Bereich der Hofküche dokumentiert. Dabei galt auch hier: Eine Hoftitelverleihung hatte nicht das Recht auf Lieferungen zur Folge. Und es lieferten andererseits auch etliche Geschäfte an den Hof, die nie einen Titel dafür erhielten.

Der königliche Hof, aber auch die Prinzenhofhaltungen waren als Auftraggeber begehrt. Wie heute auch gingen damals unzählige Werbeangebote für verschiedenste Lebensmittel beim Obersthofmarschallstab ein. Das reichte von Obst aus Bozen über Geflügelgallertessenz bis zu speziellem „Cacau“, der durch die Vermittlung eines Consuls angeboten wurde. Der Hof erweist sich auch in diesem Bereich als großer Wirtschaftsbetrieb, der Lieferanten brauchte, die aber auch von ihm abhingen. Der k. b. Hoflieferantentitel bedeutete für kleinere und mittlere Geschäfte sehr viel mehr als nur eine Zierde für den Verkaufsladen. In einer Stadt wie München sollte er das entsprechende Publikum anziehen, was auch vielfach gelang. Doch die Speziallieferanten des Hofes saßen keineswegs nur in München, der Hof bezog seine Luxusgüter vielmehr aus ganz Deutschland, Frankreich und England. Dies erklärt auch die Hoftitel für „W. Chillingworth & Son“, Weinhandlung, London, wie auch für den „Turtle Soup“ Händler C. A. Painter oder für französische Wein- und Champagnerhändler in Reims. Hier knüpfen sich bis zu Kriegsausbruch viele Querverbindungen zwischen dem höfischen Luxus und den entsprechenden Usancen einer immer reicher werdenden bürgerlichen Gesellschaft.

Hoflieferanten nach dem Ende der Monarchie

War das 19. Jahrhundert für sehr viele Betriebe die Zeit des Aufstiegs und der großen Prosperität, so hielt das 20. Jahrhundert ein Wechselbad ohnegleichen für die Firmen bereit: Auf die lange Friedenszeit bis 1914 folgten Weltkrieg, Sturz der Monarchie, Inflation, Währungsreform, kurzer Aufschwung, Weltwirtschaftskrise. Mit der Revolution vom November 1918 verloren die Titel der königlich bayerischen Hoflieferanten von einem Tag auf den anderen Funktion und Bedeutung. Etliche renommierte Firmen in München, Bamberg, Bad Kissingen und anderswo montierten die großen königlichen Wappen ab: Die prächtigen Firmenschilder und Wappen wurden zum Relikt einer vergangenen Zeit und vielfach sogar zum Ziel von Spott und Beschimpfungen. Nach und nach verschwanden sie aus dem Straßenbild. Nur einzelne Firmen, darunter das Delikatessengeschäft Alois Dallmayr oder das Schuhhaus Eduard Meier, behielten die Benennung nun als „vormals k. b. Hoflieferant“ bei. Während der NS-Zeit ging es bei vielen mit der allgemeinen Erholung der Konjunktur und beginnender Kriegsrüstung geschäftlich wieder aufwärts, jüdische Geschäftsinhaber, darunter auch viele ehemalige Hoflieferanten, wurden jedoch „arisiert“, beraubt, vertrieben, ermordet. Im Zweiten Weltkrieg folgten umfassende Zerstörungen der Fabrikationsanlagen außerhalb wie innerhalb der Städte, dann die Inflation und die zweite Währungsreform.

Der Neuanfang nach 1945 gelang dennoch vielen Geschäften gut und das deutsche Wirtschaftswunder führte zu einem großen Aufschwung. Doch die Käuferschichten und ihre Bedürfnisse änderten sich, der Markt wurde größer und unübersichtlicher. Der konjunkturelle Einbruch der siebziger Jahre traf die Firmen hart. Viele alte Spezialgeschäfte aus dem Kreis der ehemaligen k. b. Hoflieferanten mussten zumachen. Dieses Firmensterben setzte und setzt sich bis heute fort. Die junge Generation ist oft nicht mehr an der Übernahme eines Familienbetriebes interessiert.

Wenn es doch gelang, diese Firmen zu erhalten, so steckte dahinter viel geschäftliche und persönliche Weisheit: Jede Generation muss sich neu erfinden, jede muss wieder die erste werden. Die Firmen müssen sich wandeln, ohne die Tradition abzuschneiden. Sie müssen sich durch Änderung treu bleiben. Dies verlangt ein anderes Geschäftsgebaren: Wer seine Firma an die Kinder übergeben will, handelt anders, mit mehr Verantwortung und vielleicht auch weniger Risikobereitschaft. Insofern ist die Geschichte der Königlich bayerischen Hoflieferanten auch ein Spiegel unserer Gesellschaft und ein Anlass zum Nachdenken. Der Wert eines Geschäftes, eines Unternehmens, so lässt sich daraus lernen, bemisst sich nicht nur aus der momentanen Rendite. Tradition kann vielmehr einen wichtigen Weg in die Zukunft vorzeichnen.


Prof. Dr. Marita Krauss ist Autorin des Buches „Königlich bayerische Hoflieferanten“, München (Volk Verlag) 2009